PFLEGEBERATUNG § 37.3 SGB XI

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – inkl. Online-Terminvergabe

Wenn Pflegegeld bezogen wird, sind regelmäßige Beratungseinsätze verpflichtend. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, klären Fragen zur Pflegesituation und geben konkrete, praxistaugliche Tipps. Optional können wir direkt im Anschluss eine Schulung der pflegenden Angehörigen vor Ort integrieren.
Pflegegrad & Pflegegeld
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI (für Pflegegeld-Empfänger)
Sicherheit im Alltag
Konkrete Empfehlungen zu Pflege, Hilfsmitteln, Entlastung & Organisation
Optional mit Schulung
Praxisnahe Anleitung für pflegende Angehörige direkt vor Ort

Tätig in

Zülpich, Euskirchen, Mechernich, Erftstadt und den umliegenden Städten und Dörfern. Weitere Ortschaften gerne auf Anfrage.

Anerkannt durch

Gelistet im

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Variante 1: Reguläre Pflegeberatung

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 – bei Ihnen zu Hause. Wir schauen gemeinsam, was gut läuft, wo es hakt und wie Sie die Pflege im Alltag sicherer und leichter gestalten. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und kann wahlweise persönlich beim Pflegebdürftigen vor Ort oder per Video (jeder 2. Termin) durchgeführt werden.
Bedarf klären & Fragen beantworten
Tipps zu Entlastung & Unterstützung
Empfehlungen für den Pflegealltag

Variante 2: Beratung + Schulung vor Ort

Ideal, wenn Angehörige aktiv pflegen und sich mehr Sicherheit wünschen. Nach der Beratung folgt eine praktische Anleitung direkt im Alltag: Handgriffe, Transfers, Kommunikation, Struktur und Entlastung.
Mehr Sicherheit für Angehörige
Praxistipps direkt am Beispiel
Individuelle Alltags-Strategien

Was wird im Termin gemacht?

Wir schauen gemeinsam auf die aktuelle Pflegesituation und geben alltagstaugliche Empfehlungen – von Entlastungsleistungen über Hilfsmittel bis hin zu Struktur im Pflegealltag. Bei der Variante mit Schulung zeigen wir direkt praktische Handgriffe und geben Tipps, die Angehörige sofort umsetzen können.
Konkrete Tipps statt Theorie
Bei Ihnen zu Hause
Optional mit Angehörigen-Schulung

Intervalle der Beratung

Freiwillig

Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 1 ist die Pflegeberatung freiwillig. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Beratung bis zu 2 Mal im Jahr in Anspruch zu nehmen.

PFLICHT ALLE 6 Monate

Pflegegrad 2 & 3

Für Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 ist die Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend. Sie können sich Beratungstermine buchen, bevor Sie von der Pflegekasse dazu aufgefordert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Beratung bis zu 2 Mal im Jahr in Anspruch zu nehmen.

PFLICHT ALLE 6 Monate

Pflegegrad 4 & 5

Für Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist die Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend. Sie können sich die Beratungstermine buchen, bevor Sie von der Pflegekasse dazu aufgefordert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Beratung bis zu 4 Mal im Jahr in Anspruch zu nehmen.

Vorteile im Überblick

Persönliche Beratung

Sie werden von unseren qualifizierten Fachkräften persönlich und vertraulich beraten. Angepasst auf ihre individuelle Situation. Bedürfnisse, Wünsche und Möglichkeiten können so bestmöglich berücksichtigt werden.

Entlastung Angehöriger

Durch die fachliche Begleitung werden Angehörige entlastet und erhalten Tipps zur häuslichen Pflege. Sie erhalten auch wertvolle Informationen über Entlastungsleistungen und nach Bedarf individuelle Schulung.

Gesicherte Pflegequalität

Durch die regelmäßige persönliche Beratung kann die Qualität der häuslichen Pflege gesichert werden und rechtzeitig auf Veränderungen der Pflegesituation reagiert werden.

Emotionale Begleitung

Die Lebensphase kann für Angehörige und Pflegebedürftige oft gleichermaßen anstrengend sein. Der Austausch im Zuge der Pflegeberatung schafft Zuversicht und bietet Raum für emotionale Begleitung.

So läuft die Pflegeberatung ab

Sie buchen Ihren Termin online. Wir kommen zum vereinbarten Zeitpunkt zu Ihnen nach Hause, nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und dokumentieren den Beratungseinsatz. Wenn Sie die Variante „mit Schulung“ wählen, geben wir im Anschluss eine praktische Anleitung für pflegende Angehörige – direkt im Alltag, verständlich und umsetzbar.

1. Termin online buchen

Wählen Sie „reguläre Pflegeberatung“ oder „mit Schulung“ und buchen Sie direkt Ihren Wunschtermin.

2. Beratung bei Ihnen zu Hause

Wir klären die aktuelle Pflegesituation, Risiken, Entlastungsmöglichkeiten und nächste sinnvolle Schritte.

3. Optional: Schulung der Angehörigen

Auf Wunsch folgt eine praktische Anleitung, damit sich Pflege zu Hause sicherer und leichter anfühlt.

4. Dokumentation & nächste Schritte

Wir dokumentieren den Termin und geben Ihnen klare Empfehlungen, was als Nächstes hilft.

Termin online buchen

Wählen Sie die passende Termin-Variante. Die genaue Dauer und Verfügbarkeit sehen Sie direkt im Buchungsformular.

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Häufige Fragen

Hier finden Sie kurze Antworten. Wenn Ihnen Details fehlen, melden Sie sich gerne – wir helfen unkompliziert weiter.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3?

Das sind regelmäßige Beratungseinsätze für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen – mit dem Ziel, die Pflegequalität zu sichern und Angehörige zu unterstützen.

Wie oft ist der Termin nötig?

Das hängt vom Pflegegrad ab. Wenn Sie unsicher sind, buchen Sie einfach einen Termin – wir klären das mit Ihnen im Gespräch.

Kann ich direkt die Variante mit Schulung buchen?

Ja. Wählen Sie im Buchungsformular die Terminvariante „mit Schulung“.

Wo findet die Beratung statt?

In der Regel bei Ihnen zu Hause – damit wir die Situation realistisch einschätzen und direkt passende Tipps geben können.

Was sollten wir vorbereiten?

Nichts Besonderes. Hilfreich ist, wenn Sie Fragen notieren (z. B. zu Entlastung, Hilfsmitteln, Pflegeorganisation oder Leistungen). Halten Sie einfach Ihre Versicherungsnummer / Versicherungskarte bereit.

Wer übernimmt die Kosten?

In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse den Beratungseinsatz. Wie das in Ihrem Fall läuft, erklären wir transparent im Termin.

Hintergrund zur Pflegeberatung (NRW – Kreis Euskirchen)

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsangebot für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden. Sie dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen.

In der Praxis erfolgt die Pflegeberatung auf Grundlage der bundesweiten Regelungen des Sozialgesetzbuches sowie der landesspezifischen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, Pflegebedürftige frühzeitig zu begleiten, Versorgungslücken zu erkennen und Überforderung von Angehörigen zu vermeiden.

Die Beratung ist verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird: je nach Pflegegrad in halbjährlichen oder vierteljährlichen Abständen. Die Teilnahme ist Voraussetzung dafür, dass das Pflegegeld dauerhaft weitergezahlt wird.

Im Rahmen der Pflegeberatung werden unter anderem der individuelle Unterstützungsbedarf, die Pflegesituation im Alltag sowie mögliche Entlastungs- und Hilfsangebote besprochen. Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige und Angehörige wertvolle Hinweise zu Leistungen der Pflegekasse, Pflegehilfsmitteln und weiterführenden Unterstützungsangeboten.

Die Pflegeberatung versteht sich dabei nicht als Kontrolle, sondern als unterstützendes und beratendes Angebot – mit dem Ziel, die häusliche Pflege langfristig sicher, würdevoll und gut organisiert zu gestalten.

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