Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – inkl. Online-Terminvergabe

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Variante 1: Reguläre Pflegeberatung
Variante 2: Beratung + Schulung vor Ort
Was wird im Termin gemacht?
Pflegegrad 1
Mit Pflegegrad 1 ist die Pflegeberatung freiwillig. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Beratung bis zu 2 Mal im Jahr in Anspruch zu nehmen.
Pflegegrad 2 & 3
Für Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 ist die Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend. Sie können sich Beratungstermine buchen, bevor Sie von der Pflegekasse dazu aufgefordert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Beratung bis zu 2 Mal im Jahr in Anspruch zu nehmen.
Pflegegrad 4 & 5
Für Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist die Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend. Sie können sich die Beratungstermine buchen, bevor Sie von der Pflegekasse dazu aufgefordert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Beratung bis zu 4 Mal im Jahr in Anspruch zu nehmen.
Vorteile im Überblick
So läuft die Pflegeberatung ab
Sie buchen Ihren Termin online. Wir kommen zum vereinbarten Zeitpunkt zu Ihnen nach Hause, nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und dokumentieren den Beratungseinsatz. Wenn Sie die Variante „mit Schulung“ wählen, geben wir im Anschluss eine praktische Anleitung für pflegende Angehörige – direkt im Alltag, verständlich und umsetzbar.
1. Termin online buchen
Wählen Sie „reguläre Pflegeberatung“ oder „mit Schulung“ und buchen Sie direkt Ihren Wunschtermin.
2. Beratung bei Ihnen zu Hause
Wir klären die aktuelle Pflegesituation, Risiken, Entlastungsmöglichkeiten und nächste sinnvolle Schritte.
3. Optional: Schulung der Angehörigen
Auf Wunsch folgt eine praktische Anleitung, damit sich Pflege zu Hause sicherer und leichter anfühlt.
4. Dokumentation & nächste Schritte
Wir dokumentieren den Termin und geben Ihnen klare Empfehlungen, was als Nächstes hilft.
Termin online buchen
Wählen Sie die passende Termin-Variante. Die genaue Dauer und Verfügbarkeit sehen Sie direkt im Buchungsformular.

Häufige Fragen
Hier finden Sie kurze Antworten. Wenn Ihnen Details fehlen, melden Sie sich gerne – wir helfen unkompliziert weiter.
Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3?
Das sind regelmäßige Beratungseinsätze für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen – mit dem Ziel, die Pflegequalität zu sichern und Angehörige zu unterstützen.
Wie oft ist der Termin nötig?
Das hängt vom Pflegegrad ab. Wenn Sie unsicher sind, buchen Sie einfach einen Termin – wir klären das mit Ihnen im Gespräch.
Kann ich direkt die Variante mit Schulung buchen?
Ja. Wählen Sie im Buchungsformular die Terminvariante „mit Schulung“.
Wo findet die Beratung statt?
In der Regel bei Ihnen zu Hause – damit wir die Situation realistisch einschätzen und direkt passende Tipps geben können.
Was sollten wir vorbereiten?
Nichts Besonderes. Hilfreich ist, wenn Sie Fragen notieren (z. B. zu Entlastung, Hilfsmitteln, Pflegeorganisation oder Leistungen). Halten Sie einfach Ihre Versicherungsnummer / Versicherungskarte bereit.
Wer übernimmt die Kosten?
In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse den Beratungseinsatz. Wie das in Ihrem Fall läuft, erklären wir transparent im Termin.
Hintergrund zur Pflegeberatung (NRW – Kreis Euskirchen)
Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsangebot für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden. Sie dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen.
In der Praxis erfolgt die Pflegeberatung auf Grundlage der bundesweiten Regelungen des Sozialgesetzbuches sowie der landesspezifischen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, Pflegebedürftige frühzeitig zu begleiten, Versorgungslücken zu erkennen und Überforderung von Angehörigen zu vermeiden.
Die Beratung ist verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird: je nach Pflegegrad in halbjährlichen oder vierteljährlichen Abständen. Die Teilnahme ist Voraussetzung dafür, dass das Pflegegeld dauerhaft weitergezahlt wird.
Im Rahmen der Pflegeberatung werden unter anderem der individuelle Unterstützungsbedarf, die Pflegesituation im Alltag sowie mögliche Entlastungs- und Hilfsangebote besprochen. Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige und Angehörige wertvolle Hinweise zu Leistungen der Pflegekasse, Pflegehilfsmitteln und weiterführenden Unterstützungsangeboten.
Die Pflegeberatung versteht sich dabei nicht als Kontrolle, sondern als unterstützendes und beratendes Angebot – mit dem Ziel, die häusliche Pflege langfristig sicher, würdevoll und gut organisiert zu gestalten.

