Hintergrund zur Basisqualifikation Alltagshelfer (NRW – Kreis Euskirchen)
Die Basisqualifikation für Alltagshelferinnen und Alltagshelfer ist in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Voraussetzung, um im Bereich der Alltagsunterstützung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen tätig werden zu dürfen. Sie stellt sicher, dass Betreuungskräfte über grundlegendes Wissen, praktische Handlungskompetenzen und ein klares Rollenverständnis verfügen.
Im Kreis Euskirchen orientieren sich die Anforderungen an den landesweiten Vorgaben des Landes NRW sowie an den konkreten Richtlinien der Kreisverwaltung. Ziel ist es, eine einheitliche und qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen – sowohl zum Schutz der betreuten Personen als auch zur rechtlichen Absicherung der Betreuungskräfte und Betreuungsdienste.
Für Personen, die neu in der Alltagshilfe tätig werden, gilt im Kreis Euskirchen:
Die Basisqualifikation muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit nachgewiesen werden. Ohne diesen Nachweis ist eine dauerhafte Tätigkeit in anerkannten Betreuungsangeboten nicht zulässig.
Auch bereits tätige Alltagshelfer sind verpflichtet, ihr Wissen regelmäßig aufzufrischen. Die jährliche Auffrischung dient dazu, rechtliche Änderungen, neue Standards und praktische Erfahrungen aufzugreifen und die Qualität der Betreuung langfristig zu sichern.